Anfragen von Ilka Schröder an das EU-Parlament:

 

Verhaftung von Sr. Rodríguez Fernández unter Beteiligung von EUROJUST

Am 16. Januar 2002 wurde Juan Ramón Rodríguez Fernández in Amsterdam unter dem Vorwurf verhaftet, das ETA-Kommando Gorbea unterstützt zu haben, indem er Adressen des mutmasslichen Rechtsextremisten Pedro Varela an jemand anderes weitergegeben haben, der im Kontakt mit der ETA stehe; dies alles komme einer "Weitergabe von Anschlagszielen" gleich (Jungle World Nr. 7, 11.02.2002). Die Informationen sind aber über das öffentliche Telefonbuch Barcelonas jedermann frei zugänglich. Nach Presseberichten war die Festnahme eine "erste Frucht des neuen Systems EUROJUST, der Justizkooperation der EU" (La Vanguardia), und sei nach einem Ersuchen der spanischen bei der niederländischen Staatsanwaltschaft im Rahmen von EUROJUST sehr zügig erfolgt (NRC Handelsblad 20.01.2002). Nach Angaben der NGO Statewatch wurde der Fall von pro-EUROJUST abgewickelt (www.statewatch.org/news/2002/feb/02eurojust.htm).

1. Sind dem Rat die Umstände der Verhaftung und ihre rechtliche Grundlage bekannt? Wenn ja, wie sieht diese Rechtsgrundlage aus? Wenn nein, welche Stelle der EU oder einer der Mitgliedstaaten ist für Auskünfte an MEP und die Öffentlichkeit zuständig?

2. Inwiefern war pro-EUROJUST oder EUROJUST an der Verhaftung beteiligt und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?

3. Fällt die vorhandene Beweislage (Weitergabe einer öffentlich zugänglichen Adresse) nach Ansicht des Rates unter die Terrorismusdefinition nach den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung (14845/1/01 - C50680/2001 - 2001/0217CNS)?

Durchsuchung des "Vrankrijk" in Amsterdam durch die niederländische Polizei

Am 17. Januar 2002 gegen 3:30 Uhr morgens stürmten ca. 200 Mitglieder der Amsterdamer Polizeikräfte das international bekannte Gebäude "Vrankrijk" in der Spuistraat 216 im Zentrum der Stadt, verletzten nach Angaben der Bewohner einen Nachbarn durch einen Schlagstockhieb so schwer, dass die Person im Krankenhaus behandelt werden musste, und durchsuchte alle 14 Wohnungen (www.statewatch.org). Bei der Durchsuchung wurden mehrere Bücher, Mobiltelefone und eine Sammlung von Wasserpistolen beschlagnahmt. Nach einer Stellungnahme der Bewohner durchsuchte die Polizei auch Wohnungen, für die keine Durchsuchungsgenehmigung vorlag (http://www.indymedia.de/2002/01/13697.html).

1. Welche Kenntnisse hat der Rat über die Durchsuchung des "Vrankrijk"? Auf welcher Rechtsgrundlage geschah diese?

2. Welche Massnahmen gedenkt der Rat in Zukunft zu ergreifen, um Durchsuchungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen in den Mitgliedstaaten zu verhindern?

3. Welche Kenntnisse hat der Rat über eigene Vorschläge oder Vorschläge der Kommission, die Grundrechte der Menschen in der EU, insbesondere das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, besser vor polizeilicher Willkür zu schützen